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Verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen: Innenminister Herrmann verstärkt Polizeikontrollen an beliebten Ausflugsorten

Symbolbild: Coronavirus


BAYERN. Am Montag, 11. Januar 2021, treten die Änderungen der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und damit verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Eine wichtige Neuerung: Für Personen, die in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern wohnen, sind dann touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt. Dafür erstmalig maßgeblich ist der Zahlenstand des Robert Koch-Instituts (RKI) am Montag, 11. Januar 2021, 0.00 Uhr. Landkreise oder kreisfreie Städte, die zu diesem Zeitpunkt nach RKI den Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten haben, fallen darunter. Bezugspunkt für den 15‑Kilometer-Radius ist die Außengrenze der Wohnortgemeinde. Betroffene Kreisverwaltungsbehörden können die ’15‑km‑Regel‘ für touristische Tagesreisen außerkraftsetzen, wenn der Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist. Außerdem können die Kreisverwaltungsbehörden von Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern anordnen, dass touristische Tagesreisen in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt untersagt sind. Die Einhaltung der neuen Schutzregeln ist Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sehr wichtig. Daher wird es konsequente Polizeikontrollen geben.

„Insbesondere an beliebten Ausflugsorten wird die Polizei verstärkt kontrollieren, ob bei Personen aus betroffenen Landkreisen und Städten ausreichend ‚triftige‘ Gründe vorliegen, die nicht touristischer Natur sind“, kündigte der Innenminister an. Das betreffe auch die Regionen, für die touristische Tagesreisen untersagt wurden. „Selbstverständlich wird die Polizei weiterhin insbesondere auch die Einhaltung der Maskenpflicht sowie der Ausgangsbeschränkung und Ausgangssperre überwachen“, ergänzte Herrmann.
Laut Herrmann betreffen die verstärkten Kontrollen zur neuen ’15-km-Regel‘ beispielsweise Wanderer-Parkplätze in der Voralpenregion oder im Bayerischen Wald. Bei Bedarf werden die örtlichen Polizeidienststellen bei ihren Stichprobenkontrollen auch von der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt. „Nur wenn sich möglichst alle an die Corona-Schutzmaßnahmen halten, haben wir eine reelle Chance, die Pandemie einzudämmen“, erklärte der Innenminister. „Alle Unbelehrbaren müssen mit harten Sanktionen und hohen Geldbußen rechnen!“ Bei einem Verstoß gegen die neue ’15-km-Regel‘ droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.

Herrmann machte deutlich, dass man in der aktuell sehr brenzligen Corona-Lage alles unternehmen muss, um das Infektionsgeschehen bestmöglich einzudämmen. Ein ganz wichtiger Aspekt ist dabei die Einschränkung nicht zwingender Kontakte der Bürger untereinander und deren Mobilität. „Deshalb ist auch die neue ’15-km-Regel‘ für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern notwendig“, argumentierte der Minister. „Gerade dort ist das Risiko einer Ansteckung deutlich erhöht und damit auch die Gefahr, das Virus bei Ausflügen in andere Regionen zu tragen.“ Vor allem die Berichte über noch ansteckendere Virus-Mutationen bezeichnete Herrmann als sehr besorgniserregend.
Das Innenministerium informiert jeden Tag über jene Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern, für die aufgrund einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern die ’15-km-Regel‘ für touristische Tagesausflüge gilt, sowie über die Regionen, in denen touristische Tagesreisen untersagt wurden. Die Übersicht ist ab morgen, Montag, 11. Januar 2021 täglich unter https://www.innenministerium.bayern.de/miniwebs/coronavirus/hotspotregionen/ abrufbar. Laut den RKI-Daten von heute, Sonntag, 0.00 Uhr, liegen 26 Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern.
Die geänderte 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/ abrufbar.

Bericht: Bayerisches Innenministerium

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