SULZBACH-ROSENBERG. In der Nacht zum Donnerstag (11.08.2022) führten Beamte der örtlichen Polizeiinspektion gegen 00.45 Uhr in einer Spielhalle im Stadtgebiet eine Kontrolle durch. Unter anderem wurde dabei ein 32-jähriger Herzogstädter angetroffen, der zeitgleich zwei Geldspielautomaten bediente, was gesetzlich untersagt ist. Offenbar war die zu dieser anwesende Zeit Service- und Aufsichtskraft ihrer Aufsichtspflicht nicht in ausreichendem Maße nachgekommen.
Weil die bestehende Rechtsvorschrift nach der Gewerbeordnung bzw. der darauf basierenden Spielverordnung den gesetzlichen Schutz der Spieler vor zu hohen Verlusten garantieren soll, wird das daraufhin von den Beamten eingeleitete Bußgeldverfahren die 36-jährige Aufsichtskraft treffen, nicht den Spieler.
Bericht: PI Sulzbach-Rosenberg