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Kleinkraftrad mit unzulässiger Geschwindigkeit

Mopedfahrer (Symbolbild Pixabay)
Symbolbild

CHAM. Auch ein 63-jähriger Mann wurde am Samstagabend in Cham durch Polizeibeamte einer Verkehrskontrolle unterzogen. Sein Kleinkraftrad, an dem ein Versicherungskennzeichen angebracht war, wurde einer Geschwindigkeitsmessung unterzogen. Erlaubt wäre mit dem Fahrzeug eine Geschwindigkeit von maximal 45 km/h gewesen.  Bei der Messung wurde eine Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h festgestellt. Das Kraftrad unterlag somit der Steuerpflicht.
Eine Strafanzeige wegen eines Vergehens gemäß dem Kraftfahrzeugsteuergesetz wurde erstattet.

Bericht: PI Cham

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