Klarer Fall der Selbstüberlistung

Erotik-Hotline
Telefonerotik
(Symbolbild Pixabay)

Nördlicher Landkreis AS: Dumm gelaufen ist es für einen 67jährigen, der die „unrechtmäßige“ Forderung über 90 Euro eines telefonischen Dienstleister aus Tschechien zur Anzeige bringen wollte.

In der ersten Version seiner Geschichte habe er dort gar nicht angerufen, nach längerer Befragung wäre es nur eine Massagepraxis gewesen und zu guter Letzt räumte der Rentner doch ein, mit unterdrückter Rufnummer den Erotikservice angerufen zu haben. Er war der irrigen Meinung, dass er unter Verwendung der Rufnummernunterdrückung keine Rechnung erhalten würde, und war dann doch sehr verwundert, als die Rechnung ins Haus flatterte.
Nun waren dem Anzeigeerstatter die geforderten 90 EUR für die erbrachte Dienstleistung viel zu teuer und völlig überzogen aber es stand zweifelsfrei fest, dass keine arglistigen Betrugsabsichten oder anderweitige Straftaten vorlagen, sondern ein klarer Fall der Selbstüberlistung. Der Herr wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen und verließ geläutert die Inspektion.

Bericht: PI Amberg