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Keine Toleranz für Maskenmuffel – Noch konsequentere Kontrollen und Sanktionen

Bayerisches Innenministerium

Bildnachweis: Bayerisches Innenministerium

Ab dem 27.04. gilt in Bayern die Maskenpflicht
Symbolbild: Mund-Nase-Maske

BAYERN. Am Freitag ab 7 Uhr führte die Bayerische Polizei in ganz Bayern Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht durch, nach dem 13. August bereits die zweite landesweite Kontrollaktion. Schwerpunkte waren der öffentliche Personenverkehr, bei dem die Maskenpflicht grundsätzlich gilt, sowie stark frequentierte Plätze, an denen eine Maskenpflicht aufgrund aktuell hoher Inzidenzwerte angeordnet wurde. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat sich gestern Mittag am Nürnberger Hauptbahnhof ein Bild von der Kontrollaktion gemacht. „Die weit überwiegende Mehrzahl der Menschen hält sich vorbildlich an die Maskenpflicht“, lautete Herrmanns Zwischenfazit. „Es gibt aber leider auch diejenigen, die leichtfertig oder gar absichtlich auf eine Mund-Nasen-Bedeckung verzichten.“ Der Innenminister machte unmissverständlich deutlich: „Die Maskenpflicht muss unbedingt eingehalten werden. Es gibt keine Toleranz für Maskenmuffel, sondern noch konsequentere Kontrollen und Sanktionen!“

Der Innenminister warnte eindringlich davor, die Gefahren durch das Coronavirus auf die leichte Schulter zu nehmen: „Die Infektionszahlen schießen in manchen Regionen durch die Decke und auch die Zahl der Intensivpatienten steigt. Wir müssen alles dafür tun, die Ausbreitung einzudämmen und gleichzeitig einen Lockdown verhindern.“ Eine wichtige Rolle spielt nach Herrmanns Worten eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung. Die Staatsregierung hat erst letzte Woche die entsprechenden Regeln verschärft. „Deshalb habe ich bereits ab dem vergangenen Wochenende verstärkte Polizeikontrollen angeordnet.“ Es drohen kostenpflichtige Verwarnungen oder sogar Anzeigen mit saftigen Geldbußen von mindestens 250 Euro.

Die konkreten Vorgaben zur Maskenpflicht können der aktualisierten Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entnommen werden (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/). Ist der 7-Tages-Inzidenz-Wert höher als 35, gilt seit dem 17. Oktober eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen, also unter anderem insbesondere auf stark frequentierten Plätzen wie Fußgängerzonen und Marktplätzen, aber auch in allen öffentlichen Gebäuden und in den Schulen (ausgenommen Grundschulen).

Bericht: Bayerisches Innenministerium

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