BAYERN / DEUTSCHLAND. Gestern fand der erste bundesweite Aktionstag zur Einhaltung der Maskenpflicht statt. In enger Zusammenarbeit von Bundespolizei, Landespolizei und Betreibern öffentlicher Verkehrsmittel wie der Deutschen Bahn wird die Maskenpflicht konsequent kontrolliert. „Bei der Bayerischen Polizei sind rund 1.000 Kontrollbeamte im Einsatz. Schwerpunkte sind der öffentliche Personenverkehr, bei dem die Maskenpflicht grundsätzlich gilt, sowie stark frequentierte Plätze, an denen eine Maskenpflicht angeordnet wurde“, erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, der sich heute am Münchner Odeonsplatz gemeinsam mit Verkehrsministerin Kerstin Schreyer ein Bild von den Schwerpunktkontrollen gemacht hat. „Dazu kommen verstärkte Kontrollen beispielsweise durch die Münchner Verkehrsgesellschaft mit der U-Bahnwache“, ergänzte Schreyer. Herrmann und Schreyer sind sich einig: „Zur Eindämmung der Corona-Pandemie muss die Maskenpflicht unbedingt eingehalten werden. Maskenmuffeln drohen zurecht empfindliche Bußgelder!“
Ein erstes Zwischenfazit der beiden Minister bestätigt das Bild der beiden vorangegangenen bayernweiten Kontrollaktionen der Bayerischen Polizei im August und Oktober dieses Jahres mit damals insgesamt rund 2.100 geahndeten Verstößen. „Die Meisten halten sich vorbildlich an die Maskenpflicht“, so Herrmann. „Es gibt aber leider immer wieder den ein oder anderen, der leichtfertig oder gar absichtlich ohne Mund-Nasen-Bedeckung unterwegs ist.“ Das ist laut Herrmann bei der derzeitigen Infektionslage absolut unverantwortlich. „Bereits ein Einzelner kann eine Rieseninfektionskette auslösen und damit andere in Lebensgefahr bringen“, warnte der Innenminister.
Laut Herrmann setzt die Bayerische Polizei nicht nur auf einzelne Schwerpunktkontrollaktionen. „Deshalb habe ich bereits seit Mitte Oktober generell landesweit verstärkte Polizeikontrollen angeordnet“, erläuterte Herrmann. „Wichtig ist ein kontinuierlicher Kontrolldruck, um Maskenmuffeln einen Denkzettel zu verpassen.“ Denen droht laut Herrmann eine Anzeige bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro oder bei bestimmten geringfügigen Verstößen eine kostenpflichtige Verwarnung.
Verkehrsministerin Schreyer: „Die Fahrgäste können sich darauf verlassen: Wir tun alles, damit der ÖPNV sicher ist! Dafür ist es unverzichtbar, dass sich alle an die Maskenpflicht halten. Sie gilt in den Verkehrsmitteln und genauso in den Bahnhöfen und an den Haltestellen. Die Maske schützt auch, wenn man sich beim Ein- und Aussteigen nahekommt. Zusätzlich zur Maskenpflicht gilt nach wie vor: Halten Sie so viel Abstand wie möglich. Deswegen bleibt auch im Teil-Lockdown der komplette Schienen- und Busverkehr in vollem Umfang aufrecht.“
Die konkreten Vorgaben zur Maskenpflicht können der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entnommen werden (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/).
Bericht: Bayerisches Innenministerium