Keine Stallpflicht mehr – Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln rückläufig

Symbolbild: Ente
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AMBERG-SULZBACH / AMBERG. Laut Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Zahl der festgestellten Fälle von Geflügelpest (HPAI) in Bayern seit Anfang April deutlich ab. Seit circa zwei Wochen wurde in ganz Bayern keine Infektion bei Wildvögeln oder in Hausgeflügelbeständen mehr nachgewiesen.
„Nachdem die Hauptphase des Frühjahrsvogelzugs durchschritten ist und die Außentemperaturen ebenso wie die Sonneneinstrahlung deutlich zunehmen, wodurch es zu einer schnellen Inaktivierung des Erregers kommt, hat sich die Infektionsgefahr für Wild- und Hausgeflügel entsprechend verringert“, bewertet Dr. Werner Pilz, der Leiter des Veterinäramts Amberg, die Situation. 
Die Anfang März angeordnete Stallpflicht für Geflügel wird deshalb für den Bereich der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Veterinäramt Amberg folgt damit der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Dieses sieht eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest aktuell als nicht mehr erforderlich.

Da allerdings in den letzten Wochen aus Polen und Tschechien noch eine Reihe von HPAI-Ausbrüchen bei Geflügel und gehaltenen Vögeln bekannt wurden, muss grundsätzlich nach wie vor mit dem Vorkommen der Aviären Influenza bei Wildvögeln auch in Bayern gerechnet werden. Daher sind zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände die Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter stets zu beachten und strikt einzuhalten.
Diese Schutzvorkehrungen betreffen die Sicherung der Ställe, die eingesetzte Schutzkleidung, Gerätschaften und Fahrzeuge und weitere Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb. Zudem bleibt ein allgemeines Verbot von Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, und ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel in Kraft. Die Maßnahmen wurden in einer Allgemeinverfügung im Amtsblatt der Stadt Amberg Nr. 3 vom 2. Februar 2021 (www.amberg.de/amtsblatt) bekanntgegeben.

Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach / Stadt Amberg