BAYERN. Innenminister Joachim Herrmann hat auf die Forderung der Grünen im Landtag, den Katastrophenfall für die Flüchtlingshilfe aus der Ukraine auszurufen, erklärt, dass der Katastrophenfall bereits bestehe. „Wir haben bereits am 11. November 2021 den Katastrophenfall festgestellt im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Er muss deshalb nicht erneut erklärt werden. Gestern habe ich im Ministerrat angekündigt, dass der Katastrophenfall auf die Bewältigung der Flüchtlingsströme aus der Ukraine in Bayern ausgedehnt wird.“ Im Übrigen, so der Minister, hat sich das im Katastrophenfall installierte Führungsgremium auf Landesebene, die wöchentlich tagende Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK), schon auf ihren beiden letzten Sitzungen mit der Flüchtlingsthematik beschäftigt.
Für Herrmann ist klar, dass Bayern die Möglichkeiten des Katastrophenschutzgesetzes zur Bewältigung der aktuellen Flüchtlingskrise weiter nutzen muss. Er geht davon aus, dass mit dem Fortgang der kriegerischen Handlungen in der Ukraine auch die Fluchtbewegungen Richtung Deutschland weiter zunehmen werden und auch Bayern mit einer Vielzahl von Flüchtlingen und deren Aufnahme rechnen muss. „Um bei der Aufnahme, bei der geordneten Unterbringung und medizinischen Versorgung besondere Risiken und Engpässe möglichst zu vermeiden, sind die Regularien zur Bewältigung des K-Falls ein geeignetes Mittel, Maßnahmen zu bündeln und zu koordinieren. Ausnahmesituationen können oft nur bewältigt werden, wenn unter der Leitung der jeweiligen Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken“, so der bayerische Innenminister. Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK) gibt es in den sieben bayerischen Regierungen und 96 Kreisverwaltungsbehörden. Damit verfüge der Freistaat über eingeübte Strukturen und klare Aufgabenzuweisungen in Krisensituationen.
Bericht: Bayerisches Innenministerium