SCHWANDORF. Im Rahmen einer Kontrolle entdeckten Beamte der Polizeiinspektion Schwandorf am 09.05.2019, gegen 21:45 Uhr, einen 16 jährigen Schwandorfer, welcher sich im Spielhallenteil einer Lokalität in der Innenstadt befand. Hier ist der Aufenthalt erst Personen ab 18 Jahren gestattet.
Der Betreiber versuchte noch vor der Kontrolle den Jugendlichen aus der Lokalität zu verweisen, was ihm allerdings nicht gelang. Die Folge ist eine Anzeige nach dem Jugendschutzgesetz für den Betreiber und eine Mitteilung an die Stadt Schwandorf.
Bericht: PI Schwandorf