MÜNCHEN. Das Urteil des österreichischen Landesgerichts für Strafsachen in Wien vom 03.12.2020, durch welches der ICE-Attentäter von Allersberg und Berlin wegen versuchten Mordes, schwerer Sachbeschädigung und der Beteiligung an einer terroristischen und kriminellen Organisation nach österreichischem Recht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist rechtskräftig. Nachdem bereits mit Beschluss vom 29.03.2021 der österreichische Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil zurückgewiesen hatte, gab auch das österreichische Oberlandesgericht Wien mit Urteil vom 20.07.2021 der Berufung des Verurteilten keine Folge.
Erfolgloser Anschlag war Ausgangspunkt der Ermittlungen
Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein erfolgloser Anschlag auf die ICE-Schnellfahrstrecke zwischen Nürnberg und München bei Allersberg am 07.10.2018. Der Verurteilte befestigte ein Stahlseil zwischen den Oberleitungsmasten und brachte mit Metallteilen verstärkte Holzkeile auf den Gleisen an, um einen darüberfahrenden Zug zum Entgleisen zu bringen. Ein ICE überfuhr diese Hindernisse und wurde nur leicht beschädigt. In Tatortnähe wurden in arabischer Schrift abgefasste Drohschreiben und Schmierschriften mit Bezug zur terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ („IS“) aufgefunden.
Der Polizeipräsident in Berlin berichtete am 24./25.12.2018 von einem vergleichbaren Eingriff an einer Bahnstrecke in Karlshorst, bei welchem auch ein Oberleitungsschaden festgestellt wurde. Auch dort wurden in Tatortnähe Schriftstücke in arabischer Sprache und eine selbstgefertigte Flagge des IS aufgefunden.
Am 29.10.2018 übernahm die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München die Ermittlungen und beauftragte das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA).
Die polizeilichen Ermittlungen wurden in einer zu diesem Zweck gegründeten länderübergreifend tätigen Besonderen Aufbauorganisation (BAO) „Trasse“ geführt. Die Staatsschutzabteilungen der Landeskriminalämter Berlin und Bayern arbeiteten zu diesem Zwecke eng und intensiv mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung der Republik Österreich (BVT) und dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien (LVT) zusammen.
Im Rahmen der Ermittlungen wurden schließlich noch zwei weitere, in ähnlicher Weise vorbereitete Anschlagsversuche auf die ICE-Schnellfahrstrecke zwischen München und Nürnberg am 25.01.2018 und am 19.08.2018 festgestellt.
Festnahme in Wien und Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe
Als sich der Tatverdacht gegen den Verurteilten in Wien richtete, wurde dieser in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Wien, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung der Republik Österreich (BVT) und dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien (LVT) am 25.03.2019 festgenommen. Am 01.09.2020 erhob die Staatsanwaltschaft Wien Anklage gegen den in vollem Umfang geständigen Verurteilten und seine Ehefrau.
Durch Urteil des österreichischen Landesgerichts für Strafsachen in Wien vom 03.12.2020 wurde der ICE-Attentäter von Allersberg und Berlin wegen versuchten Mordes, schwerer Sachbeschädigung und der Beteiligung an einer terroristischen und kriminellen Organisation zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Seine mit angeklagte Ehefrau wurde rechtskräftig freigesprochen.
Generalstaatsanwalt Röttle: „Dieses Urteil beweist, dass eine wirksame Bekämpfung des Terrorismus nur gemeinsam und international funktioniert. Bayern, Berlin und Österreich haben einen gefährlichen Terroristen erfolgreich überführt und weitere Anschläge verhindert.“
LKA-Präsident Pickert: „Eine besondere Herausforderung der Ermittlungen stellte die Abwehr von weiteren Gefahren für Bahnreisende und gleichzeitige effektive Strafverfolgung dar. Ich bin sehr froh, dass durch die Anschläge niemand verletzt wurde und der Bahnverkehr weiter sicher ist.“
Bericht: Bayerisches Landeskriminalamt