Großveranstaltungen nicht mehr zulässig – Maskenpflicht in Schulgebäuden
AMBERG. In der Stadt Amberg überschritt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen die beiden wichtigen Schwellenwerte von 25 und 35. Somit treten in der Stadt Amberg ab Dienstag, 17. August 2021, folgende Regelungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft:
Schulen
Die Befreiung von der Maskenpflicht nach Einnahme des Sitz- oder Arbeitsplatzes entfällt ab dem 17. August 2021 für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ab der Jahrgangsstufe 5. Damit besteht an den weiterführenden Schulen in der Stadt Amberg eine allgemeine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in Gebäuden und geschlossenen Räumen. Der geltende Rahmenhygieneplan Schulen findet weiterhin Anwendung.
Sport
Große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter sind in der Stadt Amberg nicht mehr zulässig.
Kultur
Kulturelle Großveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter sind in der Stadt Amberg nicht mehr zulässig.
Wird die 7-Tage-Inzidenz von 35 bzw. 25 an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten oder wird die 7-Tage-Inzidenz von 50 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten, werden die Entwicklung und die Auswirkungen in der Stadt Amberg amtlich bekannt gemacht.
Bericht: Stadt Amberg