BAYERN. „Wir sind mit unserer freiheitlich-demokratischen Verfassung bislang besser durch Corona-Krise gekommen als die allermeisten anderen Staaten der Welt. Unser Grundgesetz hat sich in auch in dieser nie dagewesenen Situation bestens bewährt.“ Diese Zwischenbilanz hat Bayerns Innen- und Verfassungsminister Joachim Herrmann zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai gezogen. Der deutsche Rechtsstaat habe sich in der Krise entschlossen und handlungsfähig gezeigt und dabei die Freiheitsrechte seiner Bürgerinnen und Bürger stets im Blick behalten. Für den Innenminister hat sich gezeigt: „Eine lebendige Demokratie hat gegenüber autoritären Systemen auch beim Krisenmanagement klare Vorteile.“ Die im Grundgesetz vorgesehene föderale Struktur unseres Landes hat sich nach Herrmanns Worten einmal mehr als Erfolgsmodel herausgestellt: „Probleme werden oft am besten vor Ort erkannt und gelöst.“ Herrmanns Fazit: „Wir alle können stolz sein auf unser Grundgesetz.“
Die verschiedenen Vorgaben des Grundgesetzes in Ausgleich zu bringen, sei in der Corona-Krise eine tägliche Herausforderung. Das Grundgesetz gebe dem Staat einerseits den klaren Auftrag, Leben und Gesundheit seiner Bürger zu schützen. Dieser Verfassungsauftrag sei in Einklang zu bringen mit Grundrechten wie der Versammlungsfreiheit oder dem grundrechtlich geschützten Kirchbesuch. „Unsere Leitschnur ist dabei: So viel Infektionsschutz wie nötig, so viel Freiheit wie möglich“, erklärte Herrmann. „Wir hinterfragen ständig, inwieweit die Corona-Einschränkungen weiterhin verhältnismäßig sind oder wieder angepasst werden müssen.“
Noch sei die Corona-Pandemie nicht ausgestanden, mahnte Herrmann. Es gelte weiter, wachsam und umsichtig zu sein. „Am Ende werden die Menschen in unserem Land aber wieder das gleiche Maß an Freiheiten haben wie vor der Corona-Krise“, betonte Herrmann.
Bericht: Bayerisches Innenministerium