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Innenminister Joachim Herrmann und Gesundheitsministerin Melanie Huml informieren über weitere Corona-Erleichterungen ab 8. Juni

Mehr Sport bei bestmöglichem Infektionsschutz

Symbolbild

BAYERN. Am kommenden Montag, den 8. Juni, treten in Bayern weitere Erleichterungen im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen die Corona-Pandemie in Kraft. Darauf haben Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann und Gesundheitsministerin Melanie Huml heute hingewiesen. 
So kann ab 8. Juni insbesondere der Betrieb von Freibädern wieder aufgenommen werden – das gilt auch für den Außenbereich von Schwimmbädern, Kureinrichtungen und Hotels. Auch kontaktfreie Indoorsportarten sind wieder zulässig, wie etwa das Training in Fitnessstudios. Der Outdoor-Trainingsbetrieb darf kontaktfrei nun für alle Sportarten in Gruppen von bis zu 20 Personen starten. Ministerin Huml erläuterte: „Die Erleichterungen sind möglich, weil die Corona-Lage derzeit in Bayern erfreulich stabil ist. Klar ist aber: Erforderliche Abstandsregelungen und Hygienekonzepte müssen immer eingehalten werden.“ Sportminister Herrmann ergänzte: „Sport ist gesund und hat eine herausragende Bedeutung für das Miteinander der Menschen in Bayern. Wir wollen daher so viel Sport wie möglich erlauben. Mögliche Infektionsgefahren und die weitere Entwicklung der Pandemie haben wir dabei aber sehr klar im Blick.“

Wie Herrmann weiter erklärte, sind ab 8. Juni auch das Training von Rehabilitationssportgruppen, etwa für chronisch Kranke oder Menschen mit Behinderung, und der Trainingsbetrieb für National- bis einschließlich Landeskaderathleten sogenannter nichtolympischer Sportarten in Sportstätten wieder erlaubt. Ferner ist der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten im Freien wie Leichtathletik, Tennis oder Golf wieder zulässig. Auch das Tanzen in Tanzschulen ist ab 8. Juni wieder möglich, solange mit festem Partner, also immer dem gleichen, und entsprechendem Abstand zu den anderen getanzt wird. Ein gemeinsames „Rahmenhygienekonzept Sport“ des Innenministeriums und Gesundheitsministeriums gibt im Bereich des organisierten Sports einen klaren und verbildlichen Rahmen vor für bestmöglichen Infektionsschutz. „Wir haben die Corona-Lage mehr und mehr im Griff, das erlaubt uns eine vorsichtige und schrittweise Rückkehr in die sportliche Normalität“, so Herrmann mit Blick auf die anstehenden Lockerungen.

Huml rief erneut dazu auf, sich an das Mindestabstandsgebot zu anderen Personen zu halten. Die Ministerin betonte: „Es ist sehr wichtig, neue Infektionen möglichst zu vermeiden. Deshalb sollte jeder darauf achten, möglichst einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Außerdem bleibt es natürlich bei den üblichen Hygiene-Regeln.“ Die Ministerin verwies außerdem auf weitere Erleichterungen, die ab dem 15. Juni 2020 geplant sind, darunter unter anderem die Wiederaufnahme des Theater-, Konzert- und weiteren kulturellen Veranstaltungsbetriebs. Außerdem soll ab dem 15. Juni 2020 die Wiederaufnahme des Kinobetriebs grundsätzlich möglich sein.
Huml ergänzte: „Um sich auf mögliche Aufführungen vorbereiten zu können, besteht auch für den Bereich der Laienmusik Interesse daran, den Probenbetrieb bereits vor dem 15. Juni 2020 wieder aufnehmen zu können. Ab dem 8. Juni 2020 wird daher das gemeinsame Üben und Proben von Instrumentalmusik in Gruppen von höchstens zehn Personen inkl. Leiter möglich sein.“ Der Mindestabstand zwischen den Musikern muss zwei Meter, bei Blasinstrumenten drei Meter betragen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung müssen alle Musiker tragen – außer bei Blasinstrumenten. Außerdem sollen die Proben nach Möglichkeit im Freien stattfinden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten, das „Rahmenhygienekonzept Sport“ sowie weitere Informationen finden Sie unter: https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php

Bericht: Bayerisches Innenministerium

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