BAYERN. Innenminister Joachim Herrmann hat aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie den Katastrophenfall ab dem 9. Dezember festgestellt. „Ziel ist eine koordinierte und strukturierte Vorgehensweise aller im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen und Organisationen. Nur so können die Gefahren der Corona-Pandemie abgewehrt werden. Wir haben nunmehr klare Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten“, erläuterte Herrmann. „Zur Eindämmung der Pandemie und des aktuell diffusen Infektionsgeschehenes ist dies ein wichtiges Instrument, das uns mehr Handlungsspielräume und Befugnisse eröffnet.“ Wie Herrmann erläuterte, obliegt dem Innenministerium damit die Führung aller Einsatzkräfte. Insbesondere in der aktuellen Situation können unter anderem für die medizinische Versorgung Dienstleistungen in Anspruch genommen und konkrete Steuerungsprozesse verfügt werden.
In der entsprechenden Bekanntmachung des bayerischen Innenministeriums heißt es zur Begründung: „Die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben noch nicht zu einem spürbaren landesweiten Rückgang der Infektionszahlen geführt. Das Infektionsgeschehen entwickelt sich dynamisch in allen Bevölkerungsgruppen, unabhängig von lokalisierbaren Ausbruchsgeschehen und erschwert die Möglichkeit der schnellen Nachvollziehbarkeit und damit Durchbrechung der Infektionsketten. Bayern hat inzwischen eine 7-Tage-Inzidenz von 177. 27 Landkreise und kreisfreie Städte überschreiten den Schwellenwert von 200. Gleichzeitig steigt die Belegung von Krankenhausbetten, insbesondere von Intensivbetten, mitCOVID-19-Patienten weiter an. Dies erhöht den Koordinierungsbedarf bei der Belegung der Intensivbetten und der Verlegung von Patienten aus überlasteten Kliniken. Auch die Zahl der täglichen Corona-Todesfälle in Bayern hat ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Die Belastung des Gesundheitssystems verschärft sich zudem weiter. Die Corona-Pandemie gefährdet Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen im gesamten Staatsgebiet Bayerns. Diese Gefahren können nur abgewehrt werden, wenn unter Leitung der obersten Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.“
Bericht: Bayerisches Innenministerium