SCHWANDORF. Am Mittwoch gegen 16.45 Uhr teilte ein 77-jähriger Schwandorfer der Polizei mit, dass er sich im Krankenhaus befinde und er daher seine Waffe, welche sich in seiner Wohnung läge, abgeben wolle. Daher fuhr die Polizei zur Wohnung. Dort fanden die Beamten aber nicht nur die rechtmäßig besessene Kurzwaffe, sondern auch ein verbotenes Butterflymesser und ein verbotenes Springmesser. Beide Messer wurden beschlagnahmt.
Nun erwartet den Mann ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Bericht: PI Schwandorf