Hund in Ursensollen erschossen und Zeugin bedroht

Symbolbild Spitz
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URSENSOLLEN. Ein polizeiliches Großaufgebot löste ein 78-järiger Rentner am Montagnachmittag aus, da er seine Nachbarin mit einer Schusswaffe bedrohte, nachdem er zuvor seinen Hund erschossen hatte.

Drei laute Schüsse vernahm eine 22-Jährige vom Hof des Nachbargrundstücks und sah dann, dass Ihr Nachbar seinen Hund angeschossen und mit einer Spitzhacke erlegt hat.
Als der 78-jährige Täter die Zeugin bemerkte, richtete er sein Gewehr auf sie und schrie ihr zu „ob er sie auch erschießen solle?!“. Die junge Frau flüchtete sich in ihre Wohnung und setzte einen Notruf ab. Mit zahlreichen Einsatzkräften der Polizeiinspektion, der Verkehrspolizei und des Einsatzzuges wurde der Mann am Tatort angetroffen und die Situation schnell und friedlich bereinigt. Den erlegten Hund der Rasse Spitz hatte er in aller Eile im angrenzenden Wald verscharrt. Den Beamten übergab der Täter ein Luftdruckgewehr und gab an, damit den Hund angeschossen zu haben, der dann in den Wald gelaufen sei. Eine andere Waffe hätte er auch nicht.

Die Polizeibeamten schenkten den Ausführungen keinen Glauben und suchten das Gelände ab. Sie fanden die besagte Stelle und ließen den Hund wieder ausgraben. Der Kadaver wies deutlich Schussverletzungen auf, die keinesfalls von dem vorgezeigten Luftgewehr stammen konnten. Deshalb wurde die Staatsanwaltschaft Amberg über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt, die einer Wohnungsdurchsuchung zustimmte.
Die Beamten fanden dabei die Tatwaffe, ein Kleinkalibergewehr samt Munition, die Spitzhacke und eine Schreckschusspistole. Das Kleinkalibergewehr besaß der Rentner illegal, da er für dessen Besitz keine Erlaubnis vorweisen konnte. Im Rahmen der Beweissicherung und auch zur weiteren Gefahrenabwehr wurden alle diese Gegenstände sichergestellt.

Als Rechtfertigung für sein Handeln äußerte der Senior, der Hund wäre mehrmals weggelaufen und das sollte der Grund für die sinnlose Tötung gewesen sein. Nicht nur dafür wird sich der 78-Jährige vor Gericht verantworten müssen, sondern vor allem wegen der Bedrohung der jungen Frau und dem unerlaubten Besitz einer Schusswaffe.

Bericht: PI Amberg