WEIDING. Am 08.12.2022 kam es in der Zeit von 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr in Weiding in der Pinzinger Straße zu einem Verkehrsunfall, bei welchem ein Hund tödlich verletzt wurde. Der 40-jährigen Hundehalterin entwischte ihr 17-jähriger Husky-Schäferhund-Mix. Ein Nachbar informierte sie kurz darauf über einen verletzten Hund im Sraßengraben. Die Dame musste bei einer Überprüfung feststellen, dass es sich um ihren Hund handelte. Ein Tierarzt konnte „Jessy“ nicht mehr helfen. Sie musste eingeschläfert werden. Zum jetzigen Stand der Ermittlungen geht die Polizei davon aus, dass eine bisher unbekannte fahrzeugführende Person „Jessy“ anfuhr und sich nicht weiter um sie kümmerte. Daher wurden Strafverfahren wg. unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz eingeleitet, da der/die Täter/-in dem Tier durch das Zurücklassen im Straßengraben unnötiges Leid zufügte. Hierbei handelt es sich um keine „Kavaliersdelikte“. Jede der beiden Straftaten kann lt. Gesetzgeber mit je bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Zusätzlich droht ein Entzug der Fahrerlaubnis.
In Anbetracht des ohnehin belastenden Ergeignisses machten die Beamten von ihrem Opportunitätsprinzip gebraucht und verhängten kein Verwarnungsgeld gg. die Hundehalterin wg. mangelhafter Tiersicherung.
Im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall bitte die Polizei Cham etwaige Zeugen darum, sich unter 09971/8545-0 zu melden.
Bericht: PI Cham