Finanzkontrolle Schwarzarbeit
HOF. In zwei Fällen führten die Ermittlungen der Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstsitz Hof dazu, dass die Beschuldigten vom zuständigen Amtsgericht Hof zu Geldstrafen verurteilt wurden.
Im ersten Fall überführten die Zöllner ein Unternehmerpärchen aus dem Raum Hof. Da dem 59-jährigen der Betrieb seines Gewerbes untersagt wurde, führte die 41-jährige Lebensgefährtin aus Osteuropa die Geschäfte offiziell weiter. Beide beschäftigten jedoch weiterhin Arbeitnehmer, ohne diese bei den Sozialversicherungen anzumelden. Um dies zu vertuschen, wurden die Arbeiter aus Osteuropa als sogenannte Scheinselbstständige deklariert.
Da diese, mangels unternehmerischen Wissens, nicht einmal in der Lage waren, ihre eigenen Rechnungen zu erstellen, erledigte dies die Unternehmerin gleich mit.
Der so für die Sozialversicherungen entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 5.200,– Euro.
Beide wurden nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.600,– Euro verurteilt.
Im zweiten Fall unterließ es ein 58-jähriger Unternehmer aus dem Raum Hof, über einen Zeitraum von neun Jahren, seine geringfügig Beschäftigte bei der Sozialversicherung anzumelden. Der so entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 3.200,– Euro.
Für dieses Verhalten wurde er nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.000,– Euro verurteilt.
In beiden Fällen müssen die Beschuldigten, neben den vorenthaltenen Sozialabgaben, auch für die Verfahrenskosten aufkommen.
Bericht: Hauptzollamt Regensburg