BAYERN. Am Dienstag in den späten Abendstunden haben bayerische Ausländerbehörden einen eritreischen Straftäter in sein Heimatland abgeschoben. Unter anderem hatte der Betroffene 2018 eine Notärztin mit einer Whiskyflasche schwer verletzt sowie einen Feuerwehrmann und eine Betreuerin angegriffen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erklärte hierzu: „Es ist völlig inakzeptabel, in unserem Land Zuflucht und Schutz zu suchen und dann eine derartige Straftat zu begehen. Dieser Angriff gegen engagierte Menschen, die zum Wohle der Allgemeinheit im Einsatz waren, ist besonders verwerflich. Wir müssen diejenigen bestmöglich schützen, die uns tagtäglich schützen und helfen. Wer unsere Einsatzkräfte angreift, greift damit den Rechtsstaat und uns alle an. Er muss schnell und konsequent die Folgen des Straf- und Aufenthaltsrechts spüren. Es entspricht meiner tiefen Überzeugung, dass für solche Menschen hier kein Platz ist!“
Der Betroffene war 2015 ins Bundesgebiet eingereist und hatte in der Folge einen Asylantrag gestellt. Ihm wurde zunächst vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, er war deshalb im Besitz einer für drei Jahre gültigen Aufenthaltserlaubnis. Sowohl der Schutzstatus, als auch die Aufenthaltserlaubnis wurden aufgrund seiner schwerwiegenden Straftaten widerrufen.
Insbesondere die Verletzung der Betreuerin seiner Wohngruppe, eines Feuerwehrmannes und einer Notärztin hatte großes Entsetzen im Juni 2018 im oberbayerischen Ottobrunn ausgelöst. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe in Höhe von 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt. „Der Täter wurde – nachdem die Haftstrafe im Oktober 2021 verbüßt war – unmittelbar in Abschiebungshaft genommen. Von dort wurde er in sein Heimatland abgeschoben, ohne dass er noch mal in Deutschland auf freien Fuß gelangt ist“ so Herrmann. Er betonte: „Die Abschiebung von ausländischen Straftätern hat für Bayern höchste Priorität. Wer sich nicht an die Regeln hält, unsere Rechtsordnung missachtet und schwere Straftaten begeht, muss wann immer möglich unser Land wieder verlassen.“
Hermann dankte der Task Force im Landesamt für Asyl und Rückführungen, der Ausländerbehörde sowie den weiteren Beteiligten von Land und Bund für die gute Koordinierung der Abschiebung.
„Die Bayerische Staatsregierung steht unverändert dafür, mit aller Konsequenz und Härte auf Straftaten, insbesondere auch auf solche gegen Einsatzkräfte, zu reagieren. Wir haben uns daher bereits in der Vergangenheit auf Bundesebene erfolgreich dafür eingesetzt, dass Angriffe auf Polizeibeamte und Rettungskräfte härter bestraft werden können. Bei ausländischen Straftätern werden dabei auch die Möglichkeiten des Aufenthaltsrechts konsequent genutzt“, so der Minister.
Bericht: Bayerisches Innenministerium