Zum Jahreswechsel gehört für viele Menschen der Kauf von Feuerwerkskörpern. In Deutschland ist der Verkauf von pyrotechnischen Produkten einheitlich geregelt.
Doch spätestens im Dezember jeden Jahres stellt der Zoll fest, dass vermehrt nicht zugelassene Feuerwerkskörper, vor allem aus der Tschechischen Republik, mitgebracht werden. Allerdings dürfen innerhalb der Europäischen Union nur zugelassene Feuerwerkskörper verbracht werden. Nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes ist die Einfuhr von nicht zugelassener Pyrotechnik verboten und strafbar. Außerdem könnte beim Abbrennen der Feuerwerkskörper Gefahr für Leib und Leben bestehen.
„Selbst bei korrekter Anwendung können diese Feuerwerkskörper, auf Grund der mangelhaften Verarbeitung und der Verwendung von Industriesprengstoff, zu schlimmen Verletzungen, wie z.B. Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen“, so die Leiterin des Hauptzollamts Regensburg, Regierungsdirektorin Margit Brandl.
Daher durchlaufen legale Raketen, Böller und Kracher aufwendige Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung – und prüfung (BAM).
Nicht nur um Ärger mit dem Zoll zu vermeiden, sondern vor allem zur eigenen Sicherheit, empfiehlt das Hauptzollamt Regensburg, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper zu kaufen, von illegalen Feuerwerkskörpern sollte man lieber Abstand nehmen.
Bericht: Hauptzollamt Regensburg