REGENSBURG/HOF. Bei der Überprüfung eines im Landkreis Hof ansässigen Kurierdienstunternehmers stießen selbst die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstsitz Hof an ihre Grenzen.
Zur Überprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns versuchten die Zöllner vergeblich, die vorgelegten Stundenaufzeichnungen der angestellten Paketzusteller mit den geführten Fahrtenbüchern und den digitalen Daten aus den Paketscannern abzugleichen. Zwischen sämtlichen Aufzeichnungen ergaben sich gravierende Abweichungen, eine eindeutige Nachprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns war somit nicht möglich.
Auf Grund der Versäumnisse und der fehlenden Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers verhängt das Hauptzollamt Regensburg gegen den Unternehmer ein Bußgeld in Höhe von 2.600.– Euro.
Bericht: Hauptzollamt Regensburg / Finanzkontrolle