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Herrmann begrüßt bundesweites Verbot der „Hammerskins Deutschland“

Symbolbild Party - pixabay
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BAYERN. Innenminister Joachim Herrmann hat das bundesweite Verbot des Bundesinnenministeriums gegen die rechtsextremistischen Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ ausdrücklich begrüßt. „Die Mitglieder der „Hammerskins“ haben sich zusammengeschlossen, um ihre rechtsextremistische Weltanschauung als Gruppierung auszuleben und weiter zu verfestigen“, so Herrmann. „Dazu werden mithilfe der Aktivitäten, insbesondere von Konzertveranstaltungen auch Nicht-Mitglieder mit rechtsextremistischen Gedankengut konfrontiert, ideologisiert und radikalisiert.“ Mit dem Verbot dürfen nach Herrmanns Worten auch keine Symbole der ‚Hammerskins‘ mehr in der Öffentlichkeit gezeigt werden, wie etwa sichtbare Tattoos: „Damit verbannen wir wichtige Identifikationsmerkmale der Rechtsextremisten und deren martialische Symbole aus der Öffentlichkeit. Bayern vollzieht dieses Verbot der Gruppierung konsequent“, bekräftigte Herrmann.

Laut Herrmann durchsuchten Fahnder der Bayerischen Polizei in Mittelfranken eine und in Unterfranken bislang zwei Wohnungen von Mitgliedern der in Bayern ansässigen Chapter ‚Bayern‘ und ‚Franken‘, wobei die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Rund 60 Polizistinnen und Polizisten waren im Einsatz, darunter auch Spezialeinheiten. In einem Objekt vollzog die Polizei auch einen Durchsuchungsbeschluss wegen des Verdachts eines Verstoßes nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Diese Maßnahme betraf einen anderen ebenfalls im Anwesen wohnhaften Tatverdächtigen. „Die Fahnder müssen nun alle sichergestellten Beweismittel akribisch auswerten, um das Umfeld und mögliche Straftaten der ‚Hammerskins‘ aufzuhellen“, erklärte der Innenminister.
Neben Bayern fanden zur Durchsetzung des Vereinsverbots in neun weiteren Bundesländern Durchsuchungen statt (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, und Thüringen).
Bundesweit sind 13 Chapter der „Hammerskins“ bekannt.

Bericht: Bayerisches Innenministerium

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