SCHWANDORF. Weil ein 20-jähriger Schwandorfer zu seiner Gerichtsverhandlung nicht erschienen ist, hat der zuständige Richter einen Haftbefehl zur Vorführung des Angeklagten beim Amtsgericht Schwandorf erlassen. Bei der Vollstreckung des Haftbefehls konnten die Beamten der Polizeiinspektion Schwandorf bereits an der Eingangstüre starken Marihuanageruch wahrnehmen.
Nachdem der Wohnungsinhaber die Eingangstüre öffnete, konnten durch die Polizeibeamten verschiedene Betäubungsmittel aufgefunden werden. Im Anschluss der Durchsuchung wurde der Betäubungsmittelkonsument verhaftet und beim Amtsgericht vorgeführt. Durch die Beamten der Polizeiinspektion Schwandorf wurden mehrere Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet, welche sich bei der ursprünglichen Gerichtsverhandlung auf die zu erwartende Strafe auswirken könnten.
Bericht: PI Schwandorf