BAYERN. „Wir haben unser zeitliches Ziel erreicht: Die Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge hat noch im ersten Quartal 2022 alle rund 20.000 Bescheide verschickt“, verkündete der Vorsitzende der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger. Innenminister Joachim Herrmann und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßen, dass damit das Verfahren zu einem guten Abschluss gebracht wurde. Die Härtefallkommission wird dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Bayerischen Landtags nun zeitnah einen Abschlussbericht übermitteln.
Die Härtefallkommission hatte am 29. Dezember 2021 abschließend über die Verteilung des Härtefallfonds in Höhe von 50 Millionen Euro entschieden und in den vergangenen Wochen die knapp 20.000 Bescheide erstellt. „Ich danke allen am Verfahren beteiligten Mitarbeitern herzlich für ihren unermüdlichen Arbeitseinsatz“, so der Kommissionsvorsitzende Fischer-Heidlberger. Auch Innenminister Joachim Herrmann dankte den ehrenamtlichen Mitgliedern der Härtefallkommission und ihren Mitarbeitern für ihr Engagement: „Es freut mich, dass das Verfahren zu einem guten Abschluss gebracht wurde, auch wenn es länger gedauert hat, als wir uns das 2019 vorgestellt haben.“ Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erklärte: „Die aus meiner Sicht ungerechten Straßenausbaubeiträge in Bayern sind Geschichte. Nun können die 50 Millionen Euro an tausende Hauseigentümer rausgehen, die hohe Straßenausbaubeiträge entrichten mussten. Es war ein langwieriger und schwieriger Prozess, der jetzt zum Abschluss gebracht werden konnte. Kein einziges anderes Bundesland außer Bayern hat einen solchen Härteausgleich zustande gebracht. Ich freue mich, dass wir ein wichtiges Projekt unseres Koalitionsvertrags erfolgreich zum Abschluss bringen konnten, großer Dank an die Härtefallkommission.“
Das Verfahren „Härteausgleich Straßenausbaubeitrag“ wurde im Mai 2019 ins Leben gerufen. Dieser hat hierzu einmalig 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um besondere Härten durch Straßenausbaubeiträge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 erhoben wurden, anteilig auszugleichen. Anträge konnten nur im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2019 gestellt werden.
Bericht: Bayerisches Innenministerium