Website-Icon Nachrichten Oberpfalz

Gurtkontrollen im Raum Schwandorf

Kontrolle
Archivbild
Foto: © Pressedienst Wagner

SCHWANDORF / WACKERSDORF / STEINBERG. Im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms 2030 hat die Polizeiinspektion Schwandorf am Dienstag, den 07.06.2022 zwischen 09:30 Uhr und 12:00 Uhr und Mittwoch, den 08.06.2022 zwischen 13:00 Uhr und 15:30 Uhr eine Schwerpunktaktion Gurtanlegepflicht durchgeführt.
Mit eigenen Kräften wurde an insgesamt vier Messstellen die Einhaltung der Gurtpflicht überwacht. Mit den Kontrollstellen, Am Graben und Fronberger Straße im Stadtgebiet Schwandorf, sowie Friedhofstraße in Wackersdorf und Nittenauer Straße in Steinberg am See wurde die Reihe der diesjährigen Schwerpunktaktionen, die neben den Gurtanlegepflichten, auch Kontrollen hinsichtlich Handykontrollen und Alkoholkontrollen umfassen werden, fortgesetzt. Der Sicherheitsgurt ist für die Fahrzeuginsassen im fließenden Verkehr der Lebensretter Nummer eins, da dieser bei Verkehrsunfällen schwerste bzw. tödliche Verletzungen verhindern kann.

Das erzielte Ergebnis der Überwachung der Gurtanlegepflicht vom 07.06.2022/08.06.2022 ist aufgrund der eher gering festgestellten Verstöße ein positives Ergebnis. Während der fünfstündigen Kontrollstunden wurden insgesamt 10 Verkehrsteilnehmer ertappt, die keinen Gurt benutzt hatten und deshalb ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro entrichten mussten. Weitere 2 Verkehrsteilnehmer, welche keinen Sicherheitsgurt benutzt hatten, konnten das Verwarnungsgeld abwenden, indem sie eine Gurtbefreiung vorzeigten, welche u.a. aus gesundheitlichen Gründen durch die Straßenverkehrsbehörde ausgestellt werden kann.

Neben den Gurtverstößen konnte ebenfalls eine verbotswidrige Benutzung des Mobiltelefons festgestellt werden. Dieser Verkehrsteilnehmer muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen. Bei einem Verkehrsteilnehmer wurde festgestellt, dass die Ladung an seinem mitgeführten Anhänger nicht ordnungsgemäß gesichert war. Eine Verkehrsteilnehmerin hatte während ihrer Einkaufsfahrt ihren ungesicherten Vierbeiner auf den Beifahrersitz mit dabei, weshalb ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro fällig war.
Dahingehend möchte die Polizei aufmerksam machen, dass die geliebten Haustiere gesetzlich als Ladung gelten und dementsprechend gesichert werden müssen (z.B. Hundebox oder Hundesicherheitsgurt). 

Bericht: PI Schwandorf

Die mobile Version verlassen