Regierung der Oberpfalz erlässt Planfeststellungsbeschluss für Bauvorhaben „Staatsstraße 2040 „Amberg – Nabburg – Neunburg vorm Wald“, Beseitigung des Bahnüberganges in Nabburg“
REGENSBURG / NABBURG. Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges, Neubau der Naabbrücke, die Errichtung zweier Bahnbrücken sowie die Errichtung eines Troges zur Unterquerung der Bahnlinie „Hof – Regensburg“ im Zuge der Verlegung der Staatsstraße 2040 in Nabburg – das sind die wesentlichen Bestandteile des mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 11.04.2022 von der Regierung der Oberpfalz zugelassenen Vorhabens. Der knapp 1,1 Kilometer lange Bauabschnitt beginnt an der Kreuzung Regensburger Straße/Diepoldsstraße und der Straße am Haberstroh im westlichen Stadtgebiet von Nabburg und endet in Nabburg auf der Ostseite der Naab kurz nach der Einmündung der Perschener Straße.
Ziel der Maßnahme ist es, den bislang höhengleichen Bahnübergang durch eine höhenfreie Kreuzung (Brücke) zu beseitigen, um damit die Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs im innerstädtischen Straßennetz wesentlich zu reduzieren und die Sicherheit beider Verkehrswege zu erhöhen. Für die naturschutzfachliche Kompensation werden Grundstücke in Nabburg und im Markt Schwarzhofen beansprucht.
Im Verfahren prüfte die Regierung der Oberpfalz die Stellungnahmen von zahlreichen Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie von Privatpersonen und hat diese, soweit möglich, berücksichtigt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde deshalb mit zahlreichen Auflagen, insbesondere zum Grunderwerb und zum Schutz benachbarter Grundstücke, zu Verkehrs- und Baulärm, zum Natur- und Landschaftsschutz, zum Denkmalschutz und zum Gewässerschutz versehen.
Aufgrund der hohen Zahl von Einwendungsführern wird der Beschluss nicht individuell zugestellt, sondern im Regierungsamtsblatt und in den örtlichen Tageszeitungen bekannt gemacht. Jeweils eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und der festgestellten Unterlagen werden in der Verwaltungsgemeinschaft Nabburg und der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald in der Zeit vom 01.06.2022 bis einschließlich 14.06.2022 zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Regierung der Oberpfalz unter www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/planfeststellung/strassen/planfeststellungsbeschluesse/index.html abgerufen werden.
Bericht: Regierung der Oberpfalz