Grüner Polizeidienstausweis ab jetzt ungültig – Neuer blauer Polizeidienstausweis fälschungssicher

Innenminister Herrnann mit einem neuen Dienstausweis Quelle: Bayerisches Innenministerium
Innenminister Herrmann mit einem neuen Dienstausweis
Quelle: Bayerisches Innenministerium

BAYERN. Der alte grüne Polizeidienstausweis hat bei der Bayerischen Polizei endgültig ausgedient. „Ab jetzt gilt für alle mehr als 44.000 Polizeibeschäftigten nur noch der neue blaue Polizeiausweis im Scheckkartenformat“, erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. „Die alten Polizeiausweise sind nicht mehr gültig.“ Der Innenminister warnte: „Wenn sich jemand mit einem alten grünen Polizeidienstausweis vorstellt, ist höchste Vorsicht geboten. Das könnten falsche Polizisten sein.“ Herrmann rät, in Zweifelsfällen auch über Notruf 110 die Polizeieinsatzzentrale zu informieren.

Es gibt drei Arten von neuen Ausweisdokumenten im Scheckkartenformat, die die Inhaberin oder den Inhaber als Angehörige oder Angehörigen der Bayerischen Polizei ausweisen (siehe auch https://www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2021/210326dienstausweis/index.php): Der ‚Polizeidienstausweis‘ wird für aktive Polizeivollzugsbeamtinnen und ‑beamte ausgestellt. Der ‚Beschäftigtenausweis‘ ist für Beamtinnen und Beamte beziehungsweise Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Polizeiverwaltung, im technischen Dienst sowie auch für Polizeianwärter im ersten Ausbildungs- beziehungsweise Studienjahr gedacht. Er ist bei gleichem Design farblich etwas heller gestaltet. Der ‚Ruhestandsausweis‘ für ehemalige Polizeiangehörige ist ein Zeichen der Wertschätzung und Verbundenheit mit ehemaligen Kolleginnen und Kollegen. Insgesamt hat die Bayerische Polizei mehr als 46.000 neue Ausweiskarten ausgegeben.
Besonders wichtig ist dem Innenminister die Fälschungssicherheit mit einer Vielzahl unterschiedlicher Sicherheitsmerkmale. Dazu gehören unter anderem ein ‚Anti-Scan-Muster‘, ein spezieller Sicherheitsdruck, ein Kippbild des Beschäftigtenfotos sowie ein integriertes Hologramm.

Bericht: Bayerisches Innenministerium