Gewinnversprechen am Telefon – Seniorin fällt nicht auf Masche herein

Bürotelefon
Symbolbild Telefon
(Pixabay/freie Lizenz)

SCHIRMITZ, LKR. NEUSTADT A.D.WALDNAAB. Eine Seniorin wurde von einem Unbekannten am Telefon ein üppiger Gewinn versprochen. Sie müsse für die Gewinnübergabe Geld bereithalten. Der Betrugsversuch war nicht von Erfolg gekrönt.

Am 11. Juli 2019 wurde eine Seniorin von einem Unbekannten telefonisch ein Gewinn über 49.000 Euro mitgeteilt. Für die Abholung sollte die 83-jährige Geschädigte einen dreistelligen Betrag „bereithalten“. Mit ihren Angehörigen wandte sich jedoch an die Polizei. Zu einer Abholung kam es nicht und es ist ihr auch kein Schaden entstanden. Die Ermittlungen führt nun die Kriminalpolizeiinspektion Weiden i.d.OPf.

Die Polizei warnt dringend vor derartigen Betrugsmaschen!

Was Betroffene tun können:

  • Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
  • Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900…, 0180…, 0137…).
  • Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
  • Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
  • Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
  • Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.

Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.

Weitere Infos und Tipps unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/gewinnversprechen/

Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz