SCHWANDORF. Am 02.05.2020 wurde eine Polizeistreife der PI Schwandorf auf einen 16-jährigen Rollerfahrer aus Schwandorf aufmerksam. Dieser fuhr vor dem Streifenwagen mit 80 km/h. Da an dem Roller nur ein Versicherungskennzeichen angebracht war, hätte er damit nur maximal 50 km/h fahren dürfen.
Aus diesem Grund wurde der Rollerfahrer zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Dabei stellte sich zudem heraus, dass der Rollfahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer solchen Höchstgeschwindigkeit war. Gegen den Schwandorfer wurde je ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Bericht: PI Schwandorf