GEBENBACH. Am 05.05.2020 wurde in der Zeit von 07.30 Uhr bis 12.45 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der Bundesstraße 14 im Gemeindebereich von Gebenbach überwacht. Hierbei wurden 8 Fahrzeugführer beanstandet. 6 Beanstandungen lagen im Verwarnungsbereich und 2 im Anzeigenbereich. Zusätzlich wir ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen.
Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 140 km/h.
KÜMMERSBRUCK. Bei einer weiteren Geschwindigkeitsmessung am 05.05.2020 wurde in der Zeit von 08.15 bis 12.45 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf der St 2165 im Gemeindebereich von Kümmersbruck überwacht. Hierbei wurden 10 Fahrzeugführer beanstandet. 7 Beanstandungen lagen im Verwarnungsbereich und 3 im Anzeigenbereich. Auf zwei Fahrer kommt ein Fahrverbot zu.
Der „Spitzenreiter“ erreichte eine Höchstgeschwindigkeit von 99 km/h.
GUTENECK. Am 05.05.2020 wurde in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf der St 2156 im Gemeindebereich von Guteneck überwacht. Hierbei wurden 22 Fahrzeugführer beanstandet. 20 Beanstandungen lagen im Verwarnungsbereich und 2 im Anzeigenbereich. Auf einen Fahrer kommt ein Fahrverbot zu. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 91 km/h.
ENSDORF. Bei einer weiteren Geschwindigkeitsmessung am 05.05.2020 wurde in der Zeit von 16.15 Uhr bis 21.15 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der St 2165 im Gemeindebereich von Ensdorf überwacht. Hierbei wurden 15 Fahrzeugführer beanstandet, 10 im Verwarnungsbereich und 5 im Anzeigenbereich. Zusätzlich werden hier 2 Fahrverbote ausgesprochen werden müssen.
Der Spitzenreiter war mit 168 km/h unterwegs.
POPPENRICHT. Am 05.05.2020 wurde in der Zeit von 16.15 Uhr bis 20.45 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf der Staatsstraße 2120 im Gemeindebereich von Poppenricht überwacht. Hierbei wurden 34 Fahrzeugführer beanstandet. 27 Beanstandungen lagen im Verwarnungsbereich und 7 im Anzeigenbereich. Zusätzlich werden hier 3 Fahrverbote von einem Monat ausgesprochen.
Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 106 km/h.
BURGLENGENFELD. Bei einer weiteren Geschwindigkeitsmessung am 05.05.2020 wurde in der Zeit von 15.30 Uhr bis 20.15 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf der Umgehungsstraße im Gemeindebereich von Burglengenfeld überwacht. Hierbei wurden 11 Fahrzeugführer beanstandet, 9 im Verwarnungsbereich und 2 im Anzeigenbereich. Zusätzlich werden hier 2 Fahrverbote ausgesprochen werden müssen.
Der Spitzenreiter war mit 115 km/h unterwegs.
Bericht: VPI Amberg