OBERVIECHTACH. Am 04.05.2020 wurde in der Zeit von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf der St 2159 im Gemeindebereich von Oberviechtach überwacht. Hierbei wurden 7 Fahrzeugführer beanstandet. 6 Beanstandungen lagen im Verwarnungsbereich und 1 im Anzeigenbereich.
Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 103 km/h.
KÜMMERSBRUCK. Bei einer weiteren Geschwindigkeitsmessung am 04.05.2020 wurde in der Zeit von 16.15 bis 21.30 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf der St 2165 im Gemeindebereich von Kümmersbruck überwacht. Hierbei wurden 11 Fahrzeugführer beanstandet. 5 Beanstandungen lagen im Verwarnungsbereich und 6 im Anzeigenbereich. Auf zwei Fahrer kommt zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat zu.
Der „Spitzenreiter“ erreichte eine Höchstgeschwindigkeit von 119 km/h.
VILSECK. Am 04.05.2020 wurde in der Zeit von 15.45 Uhr bis 20.45 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der St 2120 im Gemeindebereich von Vilseck überwacht. Hierbei wurden 8 Fahrzeugführer beanstandet. 5 Beanstandungen lagen im Verwarnungsbereich und 3 im Anzeigenbereich. Auf zwei Fahrer kommt ein Fahrverbot zu.
Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 138 km/h.
AUERBACH. Bei einer weiteren Geschwindigkeitsmessung am 04.05.2020 wurde in der Zeit von 15.30 Uhr bis 20.15 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der B470 im Gemeindebereich von Auerbach überwacht. Hierbei wurden 4 Fahrzeugführer, alle im Verwarnungsbereich, beanstandet.
Bericht: VPI Amberg