AMBERG. Einer 79-jährigen Ambergerin wurde bereits am Freitag während des Einkaufs in einem Lebensmitteldiscounter im Amberger Stadtosten die Geldbörse aus der Handtasche entwendet. In der Geldbörse befand sich u. a. die EC-Karte nebst PIN. Unmittelbar nach dem Diebstahl wurden durch den bisher unbekannten Täter insgesamt über 2.300 EUR vom Konto der Dame abgehoben.
In diesem Zusammenhang warnt die Polizeiinspektion Amberg vor Taschendiebstählen bzw. Diebstählen aus Handtaschen und gibt wichtige Tipps, wie Sie sich vor derartigen Diebstählen bestmöglich schützen können.
So schützen Sie sich vor Taschendieben:
- Taschendiebe lassen sich am typisch suchenden Blick erkennen: Sie meiden den direkten Blickkontakt zum Opfer und schauen eher nach der Beute.
- Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
- Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm.
- Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.
- Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah.
- Hängen Sie Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden (selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an Stuhllehnen und stellen Sie sie nicht unbeaufsichtigt ab.
Tipps zum sicheren Umgang mit Zahlungskarten:
- Die PIN darf nie an Dritte weitergegeben werden, nicht einmal Geldinstitute oder Kreditkartenunternehmen kennen die PIN; weder Amtspersonen (z.B. Polizeibeamte) noch Mitarbeiter von Geldinstituten werden deshalb legal nach der PIN fragen.
- Lernen Sie am besten Ihre PIN auswendig und vernichten Sie den PIN-Brief.
- Auf keinen Fall sollte die PIN irgendwo notiert werden – schon gar nicht auf der Zahlungskarte! Auch nicht im Adressbuch getarnt als Telefonnummer o.ä.
- Achten Sie bei der Eingabe der PIN am Geldausgabeautomaten oder im Handel am Kassenautomaten darauf, dass niemand den Vorgang beobachten kann; bitten Sie aufdringliche Personen oder angebliche Helfer höflich aber bestimmt auf Distanz zu bleiben.
- Verdecken Sie die PIN-Eingabe, indem Sie die Hand oder Geldbörse als Sichtschutz dicht über die Tastatur halten. Dies erschwert ein Ausspähen erheblich.
- Geben Sie die PIN niemals an Türöffnern, auch nicht bei Banken, ein. Verständigen Sie in solchen Fällen sofort die Polizei.
- Befolgen Sie keine Hinweiszettel, die zur mehrmaligen Eingabe der PIN auffordern.
- Geben Sie beim Bezahlen nicht die PIN bekannt und achten Sie auf die Rückgabe der eigenen Zahlungskarte.
Allgemeine Empfehlungen:
- Lassen Sie Zahlungskarten niemals in Büro-/Arbeitsräumen, Schwimmbädern, Krankenhäusern, Hotelzimmern, Kraftfahrzeugen etc. liegen – weder offen noch versteckt; auch nicht für nur kurze Zeit.
- Behandeln Sie EC- und Kreditkarten vielmehr sorgfältig wie Bargeld und tragen Sie sie in verschlossenen Innentaschen der Kleidung verteilt dicht am Körper.
- Überzeugen Sie sich regelmäßig, ob Sie Ihre Karte(n) noch besitzen.
- Beobachten Sie bereits vor dem Geldabheben am Automaten Ihr Umfeld genau. Achten Sie auf die äußere Beschaffenheit des Geldautomaten, melden Sie auffällige Veränderungen am Geldautomaten sofort der Polizei. Begeben Sie sich niemals gedankenlos zum Geldabheben an den Automaten.
- Beachten Sie alle Auflagen, die Ihr Geld- oder Kreditinstitut vertraglich mit Ihnen vereinbart hat. Lesen Sie auch das Kleingedruckte im Vertrag – vor allem die Abschnitte über die Haftung; sie legen fest, welche Sorgfaltspflichten Sie im Umgang mit Ihrer Zahlungskarte zu erfüllen haben.
- Bewahren Sie Kreditkarten-/Bankkartenbelege sorgfältig auf und kontrollieren Sie Ihren Kontoauszug zeitnah. Vernichten Sie verschriebene Belege, unter Umständen auch das Durchschreibepapier.
- Behalten Sie Ihre Karte stets im Auge.
Die Karte ist weg – was tun?
Den weit verbreiteten Einsatz des „Plastikgeldes“ machen sich viele Täter zu eigen. Lassen Sie Ihre Karte bei Verlust deshalb sofort für den weiteren Gebrauch sperren, auch wenn diese aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom Geldautomaten einbehalten wird. Bei Verdacht auf eine Straftat sollte ebenfalls sofort Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
KUNO – Debit-Karten für Lastschriftverfahren sperren
Mehr Sicherheit im unbaren Zahlungsverkehr wird durch ein computergestütztes System der Polizei gegen den Missbrauch von gestohlenen ec-Karten erreicht.
KUNO (Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen) ist ein freiwilliges System der Polizeibehörden und der Wirtschaft. Ziel ist, Betrugsfälle im kartengestützten Zahlungsverkehr zu reduzieren.
Nach dem Verlust Ihrer Debitkarte (z.B. girocard, früher auch als ec-Karte bezeichnet) sollten Sie diese nicht nur bei Ihrer Bank sperren lassen, sondern auch bei der Polizei als gestohlen melden! Die Polizei meldet dann die Daten Ihrer abhanden gekommenen Debitkarte (Bankleitzahl, Kontonummer und Kartenfolgenummer) dem Kooperationspartner des Einzelhandels. Von dort werden diese Daten an die dem KUNO-Sperrsystem angeschlossenen Einzelhandelsgeschäfte weitergeleitet. Nur so ist Ihre Karte auch für das Lastschriftverfahren (Bezahlen mittels Karte plus Unterschrift) gesperrt! Um das Kassenpersonal und Gewerbetreibende umfassend über das neue System zu informieren, hat die Polizeiliche Kriminalprävention in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband des Einzelhandels (HDE) ein Informationsblatt erarbeitet, das hier kostenlos heruntergeladen werden kann.
Weitere Informationen zum KUNO-Sperrsystem.
Sperr-Notruf 116 116
Aufgrund der steigenden Zahl von kartenbasierten Zahlungen und der daraus resultierenden Unübersichtlichkeit von Sperr-Hotlines wurde auf Empfehlung des Bundesministeriums des Innern und als Projekt der Initiative D21 am 01. Juli 2005 der Sperr-Notruf 116116 eingeführt.
Unterstützt wird die Kampagne vom Handelsverband Deutschland – Der Einzelhandel (HDE). Mit der Kampagne informieren die Aktionspartner den Verbraucher durch verstärkte Präventionsmaßnahmen und gezielte Tipps über das richtige Verhalten bei Kartenverlust, um so finanzielle Schäden zu verhindern.
Um den Missbrauch Ihrer Karten wirksam zu verhindern, sollten Sie Ihre gestohlenen oder verlorenen Karten sofort sperren lassen.
Debitkarten (z.B. girocard, früher auch als ec-Karte bezeichnet) können bundesweit über die einheitliche zentrale Telefonnummer 116 116 * (Sperr-Notruf) oder die 01805-021021 gesperrt werden.
Die Notrufnummer ist die weltweit erste zentrale und einheitliche Rufnummer, um Karten und elektronische Berechtigungen sperren zu lassen. Dem Bürger wird im Fall eines Kartenverlustes sicher, schnell und unkompliziert geholfen und darüber hinaus ist der Sperr-Notruf auch für sprach- und hörgeschädigte Menschen unter der Nummer 116 116 per Telefax erreichbar.
Aus dem Ausland erreichen Sie den Sperr-Notruf mit der jeweiligen Landesvorwohl für Deutschland, in der Regel unter +49 116 116. Zur zusätzlichen Sicherheit, insbesondere für die Erreichbarkeit aus dem Ausland, ist der Sperr-Notruf auch unter der Rufnummer +49 (0)30 40 50 40 50 zu erreichen.
Sperrnummern für Kreditkarten:
- MasterCard nur Deutschland: 0800 071 3542
- aus anderen Ländern (R-Gespräch): +1 636 7227 111
- Visa: 0800 811 8440
- aus anderen Ländern (R-Gespräch): +1 303 9671 096
- American Express: +49 69 97 97 1000
- Diners Club: +49 69 900 150 135 oder 136
Bericht: PI Amberg