PARSBERG / A3. Beamte der Autobahnpolizeistation Parsberg kontrollierten am Donnerstag, 23.07.2020, 16.00 Uhr, auf der BAB A3, an der Raststätte Jura-West, einen türkischen Sattelzug, der mit Gefahrgut beladen war.
Bei der Kontrolle mussten die Beamten feststellen, dass die Ladung nur mangelhaft gesichert war und bei der durch den 57-jährigen Fahrer vorgezeigten Genehmigung zur Gefahrgutbeförderung (ADR-Bescheinigung) Merkmale, die auf eine Fälschung hindeuteten, vorlagen.
Der sogenannte ADR-Schein ist für Berufskraftfahrer, die in der Europäischen Union Gefahrguttransporte durchführen verpflichtend. Die Beförderung von gefährlichen Gütern ist in Deutschland streng geregelt. Die Weiterfahrt wurde untersagt, die ADR-Bescheinigung sichergestellt.
Die Überprüfung der Gefahrgutbescheinigung ergab, dass es sich um eine Fälschung handelte. Den Fahrer erwartet nunmehr unter anderem ein Verfahren wegen Urkundenfälschung.
Der Sattelzug konnte erst nach dem Eintreffen eines Ersatzfahrers mit gültiger ADR-Bescheinigung seine Fahrt fortsetzen.
Bericht: APS Parsberg