WERNBERG-KÖBLITZ. Am Dienstag, den 16.02.2021, fanden Schleierfahnder der Verkehrspolizeiinspektion Weiden i.d.OPf. bei einer routinemäßigen Fahrzeugkontrolle gefälschte Covid-Bescheinigungen auf.
Der bulgarische Fahrzeugführer war am Dienstagabend gerade unterwegs in sein Heimatland als er von den zivilen Beamten der Fahndungs-Kontrollgruppe der Verkehrspolizei Weiden auf der A93 an der Autobahnanschlussstelle Wernberg-Köblitz in Fahrtrichtung Süden zur Schengen-Kontrolle ausgeleitet wurde.
Bei der Kontrolle zeigte er unter anderem seine Covid-Bescheinigung vor, die ihm ein negatives Testergebnis für die Einreise bezeugte. Diese vom bulgarischen Gesundheitsamt vorgegebene Bescheinigung wurde rechtmäßig von einer in Bulgarien diensthabenden Ärztin ausgestellt.
Bei der Durchsuchung des bulgarischen Audi A6 wurden zudem drei weitere Bescheinigungen in einer Klarsichthülle, welche in der Mittelkonsole aufbewahrt wurde, aufgefunden. Diese Bescheinigungen und die dazugehörigen Personalblätter, ausgestellt auf seine bulgarische Frau, auf einen bulgarischen Freund und nochmals auf ihn selbst, schienen den Beamten unglaubwürdig zu sein. Bei einer genaueren Inaugenscheinnahme stellten sie Ungereimtheiten hinsichtlich der Ausstellungsmodalitäten fest. Bei einem Vergleich mit dem Original Dokument bemerkten sie noch weitere Fälschungsmerkmale.
Da sich der Verdacht auf eine Totalfälschung dieser urkundlichen Ausweise immer mehr erhärtete, wurden diese Bescheinigungen förmlich sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen bedürfen nun einer Abklärung mit der polizeilichen Verbindungsstelle zu Bulgarien.
Ob und inwiefern der Fälscher diese Dokumente über Dritte zum Einsatz gebracht hätte, ist ungeklärt. In jedem Fall hätten diese Dokumente ein nicht durchgeführtes Testergebnis bei einer Einreise von Bulgarien nach Deutschland zugunsten des Inhabers bescheinigt.
Die Gefahr, dass durch solche Fälschungen der Corona-Virus oder auch seine Mutationen über die Grenzen nach Deutschland eingeführt werden, erhöht sich dadurch enorm und verhindert die Eindämmung der Pandemie.
Eine Strafanzeige wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen (§276 StGB) war das Ergebnis der Kontrolle. Danach durfte der bulgarische Fahrer seine Fahrt fortsetzen.
Bericht: VPI Weiden