Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Arbeitnehmer nicht angemeldet, Jobcenter betrogen

ZOLL
Symbolbild: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

REGENSBURG. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg führten dazu, dass eine im Landkreis Regensburg ansässige Transportunternehmerin vom Amtsgericht Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten und ein Taxifahrer aus Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt wurden.

Die Geschäftsfrau unterließ es über einen Zeitraum von über zwei Jahren die in ihrem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ordnungsgemäß, unter Angabe der tatsächlich geschuldeten Bruttolöhne, bei den zuständigen Sozialkassen anzumelden.
Ihrer Verpflichtung, die auf die Löhne entfallenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen an die zuständigen Einzugsstellen vollständig und fristgerecht abzuführen, kam die Firmeninhaberin nicht nach. Zudem zahlte die Unternehmerin einen Teil der monatlichen Löhne schwarz in bar aus.
Der so für die Sozialkassen entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 36.000,– Euro, für den die Beschuldigte aufzukommen hat.

Der Taxifahrer machte sich des Betrugs zu Lasten des Jobcenters der Stadt Regensburg sowie der uneidlichen Falschaussage im Verfahren gegen seinen Arbeitgeber strafbar.
Während eines Zeitraums von ca. fünf Jahren entstand dem Jobcenter ein Schaden in Höhe von ca. 31.500,– Euro. Das Amtsgericht Regensburg hat die Einziehung dieses Betrags angeordnet.

Bericht: Hauptzollamt Regensburg