BAYERN. Für Innenminister Joachim Herrmann ist die derzeitige Regelung im Bundesimmissionsschutzrecht, wonach Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen in Umweltzonen auch eine Umweltplakette brauchen, schwer nachvollziehbar. „Die Staatsregierung hatte deshalb bereits letztes Jahr die Bundesregierung um eine Anpassung der Rechtslage gebeten, leider vergebens“, erklärte Herrmann. „Daher haben wir jetzt die Bayerische Polizei und die betreffenden Kommunen gebeten, Verstöße wegen fehlender Umweltplakette bei Fahrzeugen mit E-Kennzeichen künftig nicht mehr zu ahnden.“ Laut Herrmann ist dies bei Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Opportunitätsprinzips möglich. „Es ist doch völlig widersinnig und ein bürokratischer Starrsinn der Bundesregierung, Fahrer von Autos mit E-Kennzeichen weiter mit der Umweltplakettenpflicht zu gängeln“, argumentierte der Innenminister. „Faktisch alle Fahrzeuge, die ein deutsches E-Kennzeichen haben, erfüllen die Voraussetzungen für die grüne Umweltplakette.“
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber: „Wir alle wollen saubere Luft und weniger Lärm in den Städten. Fahrzeuge mit E-Kennzeichen leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende. Trotzdem brauchen sie bislang eine grüne Plakette für die städtischen Umweltzonen. Diese überflüssige Bürokratie sollte abgeschafft werden. Die einzig sinnvolle Lösung ist eine deutschlandweite Befreiung für Autos mit E-Kennzeichen von der Plakettenpflicht. Das schafft Klarheit und spart Gebühren. Wir haben das Bundesumweltministerium daher gebeten, die Rechtslage entsprechend zu ändern.“
Bei den Vorschriften zur Umweltplakette handelt es sich um bundesgesetzliche Regelungen in der 35. Bundes Immissionsschutzverordnung, in der Straßenverkehrs-Ordnung und in der Bußgeldkatalog-Verordnung. Entsprechend benötigen alle Kraftfahrzeuge und damit auch alle Elektrofahrzeuge eine der jeweiligen Beschilderung am Beginn einer Umweltzone entsprechende Plakette, Kostenpunkt rund zehn Euro. Ein Verstoß gegen die Plakettenpflicht stellt eine mit 100 Euro sanktionierte Ordnungswidrigkeit dar. Ausnahmen gibt es bislang nur für Kraftfahrzeuge mit einem H-Kennzeichen. „Die Bundesregierung ist aufgefordert, endlich in dem Punkt das Bundesrecht zu ändern“, forderte Herrmann. „Schließlich haben wir in Deutschland das Ziel, nachhaltig die Elektromobilität zu fördern und nicht die betroffenen Autofahrer mit sinnlosen Vorschriften zu nerven.“
Bericht: Bayerisches Innenministerium