MAXHÜTTE-HAIDHOF. Bei einer Personenkontrolle konnten Beamte der Polizeiinspektion Burglengenfeld bei einem 17-Jährigen aus dem Landkreis Schwandorf drei 500 Euro Scheine feststellen, die augenscheinlich nicht einem Original entsprachen. Nach einer Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich um sogenannte „Blüten“ (Banknotenähnliche Drucksachen, die nach dem Willen des Herstellers nicht als Zahlungsmittel verwendet werden sollen) handelt. Die Scheine wurden sichergestellt. Da der 17-Jährige die Banknoten von seinem 18-jährigen Begleiter aus dem Landkreis Schwandorf erhalten hat, muss sich letzterer wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit verantworten.
Das Verbreiten derartiger Drucksachen ist nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz nicht erlaubt.
Bericht: PI Burglengenfeld