WEIDEN. In den späten Nachmittagsstunden des 25.10.2020, fiel einer zivile Streife der Verkehrspolizeiinspektion Weiden ein Pkw auf dem Parkplatz des Schätzlerbades auf, der augenscheinlich das Ein- und Ausparkten sowie das Anfahren übte.
Im Fahrzeug befanden sich, wie sich später herausstellte Vater und Tochter. Die Fahrübungen wären grundsätzlich auch überhaupt kein Problem, wenn nicht die beiden Beamten der Technischen Verkehrsüberwachung festgestellt hätten, dass die 21jährige Fahrerin aus dem Stadtgebiet Weiden noch keine Fahrerlaubnis besitzt. Sie war zusammen mit ihrem Vater auf den Parkplatz gefahren, um für ihre bevorstehende praktische Führerscheinprüfung zu üben.
Sowohl die junge Frau als auch ihr Vater müssen sich nun für diesen privaten Fahrunterricht auf öffentlichen Verkehrsgrund strafrechtlich verantworten.
Alternativ hätten Vater und Tochter auf einen privaten Verkehrsübungsplatz ausweichen können. Auf solchen ist, anders als auf öffentlichen Verkehrsgrund, keine Fahrerlaubnis erforderlich.
Es bleibt nun abzuwarten, ob und wann die junge Frau aufgrund ihres Fehlverhaltens die praktische Führerscheinprüfung machen kann.
Bericht: VPI Weiden