SCHWANDORF. Am Montag, 13.09.21, um 11:35 Uhr wurde ein 41-jähriger Landkreisbewohner in der Regensburger Straße, Ecke Moosstraße, mit seinem blauen Opel Astra einer Kontrolle unterzogen, da er durch Polizeibeamte der PI Schwandorf bei einer verbotswidrigen Benutzung des Mobiltelefons beobachtet werden konnte.
Da der 41-Jährige keinen Führerschein vorzeigen konnte, wurde ein Abgleich mit dem polizeilichen Fahndungsbestand vorgenommen. Hierbei wurde festgestellt, dass dem 41-Jährigen die Fahrerlaubnis durch die Staatsanwaltschaft vorläufig entzogen wurde. Die Weiterfahrt wurde somit unterbunden, der Fahrzeugschlüssel sichergestellt und neben der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit nach der StVO (Handy-Benutzung) noch ein Strafverfahren wegen Fahrens trotz Sicherstellung des Führerscheins eingeleitet.
Bericht: PI Schwandorf