REGENSBURG. Die Polizeiinspektion Regensburg Süd führte am Donnerstag den 17.11.2022 unter dem Motto „Licht & Sicht“ einen Aktionstag zur Steigerung der Sicherheit von Fahrradfahrern durch.
Im Jahr 2021 entfielen mit 331 Fahrradfahrern über 40% der bei Unfällen verletzten Personen im Stadtgebiet auf diese Verkehrsteilnehmer. Für 2022 zeichnet sich hierbei eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr ab. Die Vermeidung von Verkehrsunfällen mit Personenschaden hat bei der Polizei eine hohe Priorität.
Die visuelle Wahrnehmung ist in Bezug auf die Sicherheit im Straßenverkehr der mit deutlichem Abstand wichtigste Sinn des Menschen. Sowohl das eigene Sehen als auch das gesehen werden von anderen Verkehrsteilnehmern ist Grundvoraussetzung für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Herbst- und Winterzeit erhöhen die Bedeutung der visuellen Wahrnehmung abermals. Die Tage werden kürzer, die Dämmerung setzt früher ein und Nebel sowie Niederschlag verschlechtern die Sicht zusätzlich.
Aus diesem Grund wurden am Donnerstag in der Zeit von 14 Uhr bis 20 Uhr im Stadtsüden mehrere Kontrollstellen betrieben. Mit Unterstützung des Einsatzzuges Regensburg und der Bereitschaftspolizei konnten insgesamt etwa 500 Fahrradfahrer angehalten werden. Der Großteil der Kontrollen beschränkte sich auf ein Präventionsgespräch, bei dem die Radler darauf hingewiesen wurden, dass sie sich zu ihrem eigenen Schutz besser erkennbar machen und einen Fahrradhelm tagen sollten. Etwa 100 Verkehrsteilnehmer wurden aber auch kostenpflichtig beanstandet. Hiervon wurden jeweils etwa 30 Radfahrer wegen Beleuchtungsverstößen und wegen des Fahrens in falsche Fahrtrichtung verwarnt.
In besonderer Weise fiel eine 28-jährige Regensburgerin an einer Kontrollstelle in der Ostengasse aus. Diese war mit einem offensichtlich selbstzusammengebauten E-Bike unterwegs. Dieses hatte sie sich von einem ebenfalls 28-jährigen Regensburger geliehen. Das Fahrrad war selbstfahrend und wohl deutlich schneller als 25 km/h. Das Fahrrad wurde sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Nun muss geprüft werden, ob neben einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, noch weitere Vergehen wie zum Beispiel ein Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ein Steuervergehen vorliegen.
Bericht: PI Regensburg Süd