Schwandorf. Gegen einen 30jährigen türkischen Staatsangehörigen aus Schwandorf lag eine Beschlagnahmeordnung für dessen Führerschein vor, da er diesen nach einem gegen ihn verhängten Fahrverbot nicht freiwillig herausgegeben hat.
Just in dem Moment, als eine Streifenbesatzung an der Wohnsitzadresse eintraf um die Beschlagnahme vorzunehmen, kam der Betroffene mit seinem Quad daher gefahren. Konsequenz neben dem nunmehr eingezogenen Führerschein ist ein Strafverfahren wegen Fahren trotz bestehenden Fahrverbots.
Bericht: PI Schwandorf