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Fahren ohne Führerschein, dafür aber unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Tierschutzrechtliche Verstöße

Kontrolle
Archivbild: Verkehrskontrolle
(c) Pressedienst Wagner

FURTH i.W. Ein ganzes Bündel an Straftaten brachte eine Schleierfahndungskontrolle am Wochenende zutage: Am Sonntag unterzogen Beamte der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald auf der B20 bei Furth im Wald einen Pkw mit Deggendorfer Zulassung einer verdachtsunabhängigen Kontrolle.
Beim Fahrer, einem 34-Jährigen, ergaben sich schnell Hinweise auf Alkoholgenuss. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte dies, er ergab einen Wert von über zwei Promille! Der Mann führte zudem eine Glasampulle mit Kokainrückständen und mehrere verschreibungspflichtige opioidhaltige Medikamente mit sich, wodurch sich der Verdacht ergab, dass der Mann zudem unter Betäubungsmitteleinfluss stand. Der Mann konnte zudem keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen.
Die Polizisten unterbanden daher die Weiterfahrt und veranlassten eine Blutentnahme bei dem Mann.
Doch damit nicht genug: auf dem Rücksitz des Autos stellten die Beamten zwei Hundewelpen der Rasse American Staffordshire Bullterrier fest. Da diese erst knapp sechs Wochen alt und zudem weder gechippt und geimpft waren, stehen tierschutzrechtliche Verstöße im Raum. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurden die Hunde dem Mann und seiner ebenfalls 34-jährigen Begleiterin belassen. Weitere Schritte werden nun im Einvernehmen mit dem Veterinäramt des Landkreises Cham geprüft.
Den 34-jährigen erwarten Strafanzeigen wegen des Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Schmuggels von Betäubungsmitteln und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.

Bericht: PI Furth i.W.

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