NABBURG. Am 14.06.2022 um 16:30 Uhr wurde in Nabburg ein Fahrzeug kontrolliert. Der Fahrer zeigte eine ausländische Fahrerlaubnis vor, welche im Inland keine Gültigkeit besaß. Da der Mann für eine deutsche Firma tätig war, hätte er zudem auch noch eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt. Diese konnte er ebenfalls nicht nachweisen.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde dem Mann für die zu erwartende Strafe eine Sicherheitsleitung auferlegt. Nach Begleichung dieser wurde er von den Polizisten wieder entlassen und musste auf den Beifahrersitz wechseln.
Bericht: PI Nabburg