Haftstrafen durch Bezahlung der Geldsummen abgewandt
NEUSTADT A.D. WALDNAAB. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurde kurz vor Mitternacht zunächst ein auswärtiges Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen durch den Zoll einer Kontrolle unterzogen. Dabei stellten die Beamten fest, dass gegen die 31 jährige ungarische Beifahrerin des Pkws ein Haftbefehl der Statasanwalt Nürnberg-Fürth besteht. Die Frau wurde zur weiteren Bearbeitung dann an die PI Neustadt a.d.Waldnaab übergeben. Durch Bezahlung der Geldstrafe i.H.v. 1281,- Euro konnte sie eine Haftstrafe abwenden.
Weiter ging es dann gegen 03.00 Uhr, als ein georgischer Lkw im Stadtgebiet durch Beamte der PI Neustadt a.d.Waldnaab kontrolliert wurde. Während beim Fahrer und beim Fahrzeug alles in Ordnung war, stellten die Einsatzkräfte beim 48 jährigen Beifahrer mehrere bestehende Haftbefehle von verschiedenen Staatsanwaltschaften fest. Auch hier konnte der Mann durch die Bezahlung der Gesamtgeldstrafe i.H.v. 1248,50 Euro einen Gefängsnisaufenthalt vermeiden.
Bericht: Polizeiinspektion Neustadt a.d.Waldnaab