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Erstattung von Schulwegkosten

Anträge bis 31. Oktober einreichen

Symbolbild

AMBERG-SULZBACH. Das Landratsamt Amberg-Sulzbach weist darauf hin, dass es für die Erstattung von Schulwegkosten für Schüler ab der 11. Klasse an weiterführenden Schulen sowie an Berufsschulen in Teilzeitform eine gesetzliche Ausschlussfrist gibt.
Anträge für das vergangene Schuljahr 2022/2023 sind demnach bis spätestens 31. Oktober 2023 beim Landratsamt Amberg-Sulzbach, Schloßgraben 3, 92224 Amberg, einzureichen.

Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach

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