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Errichtung eines Linksabbiegstreifens und Erneuerung der Fahrbahn nördlich Bodenwöhr

Baustelle Absperrung
Symbolbild

SCHWANDORF / AMBERG. Ab Donnerstag, den 2. November 2023 beginnen die Bauarbeiten zur Errichtung eines Linksabbiegestreifens im Zuge der Staatsstraße 2398 in das Gewerbegebiet nördlich von Bodenwöhr im Ortsteil Blechhammer. Das Verkehrsaufkommen an der Einmündung in das Gewerbegebiet ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit haben die Gemeinde Bodenwöhr und das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach daher den Bau eines Linksabbiegestreifens vereinbart.
Im Zuge der Baumaßnahme wird außerdem die Fahrbahndecke der Staatsstraße 2398 zwischen der Einmündung in die „Bahnhofstraße“ und „Pechmühle“ auf einer Länge von rund 1,5 km erneuert. Um die Erschließung für Anlieger und Gewerbebetriebe für die Dauer der Bauarbeiten zu gewährleisten, sind für die Gesamtmaßnahme drei Bauabschnitte vorgesehen.

Bauabschnitt 1
Ab Donnerstag, den 2. November 2023 wird zunächst unter halbseitiger Sperrung die Staatsstraße in den Randbereichen des zukünftigen Linksabbiegestreifens verbreitert. Eine Befahrung der Staatsstraße 2398 ist in beide Fahrtrichtungen weiterhin möglich. Ebenso wird die Zufahrt zum Gewerbegebiet gewährleistet.

Bauabschnitt 2
Voraussichtlich ab 8. November 2023 ist die Staatsstraße 2398 zwischen der Einmündung in die „Bahnhofstraße“ bis auf Höhe der Fa. „Trempco“ für die Erneuerung der Asphaltdeckschicht für rund eine Woche voll gesperrt. Die Erschließung des Gewerbegebietes und der „Forststraße“ erfolgt in dieser Zeit von Norden bzw. Neunburg kommend.

Bauabschnitt 3
Voraussichtlich ab 16. November 2023 ist die Staatsstraße 2398 dann zwischen der Fa. „Trempco“ und „Pechmühle“ für weitere rund drei Wochen voll gesperrt. Die Erschließung des Gewerbegebietes erfolgt in dieser Zeit von Süden („Neunburger Straße“ und SAD 14). In dieser Bauphase wird der Einmündungsbereich zum Gewerbegebiet umgebaut und der zweite Abschnitt der Fahrbahnerneuerung durchgeführt. Die großräumige Umleitung erfolgt für die Dauer der Vollsperrungen in beide Fahrtrichtung über die Bundesstraße 85 (Altenschwand), die Kreisstraße SAD18 (Fuhrn) und die Staatsstraße 2151 (Neunburg). Über die genauen Zeiträume der Bauabschnitte 2 und 3 sowie die ausgewiesenen Umleitungsstrecken wird dann nochmals gesondert informiert.

Alle betroffenen Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen und um ein Ausweichen über die ausgeschilderten Umleitungsstrecken gebeten. Es wird im Zuge der Bauausführung regelmäßig überprüft und sichergestellt, dass die Verkehrsbeeinträchtigungen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 500.000 EUR.

Bericht: Landratsamt Schwandorf / Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach

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