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Erpressung über Social Media

Symbolbild: Jugendlicher mit Smartphone
Symbolbild

CHAM. Nachdem ein 17-jähriger Landkreisbürger am Nachmittag des Freitags, 13.01.2023, ein Nacktfoto von sich über die Social-Media-Platform „Snapchat“ an eine für ihn Unbekannte versendet hatte, erhielt er wenig später von einem bislang noch unbekannten Täter eine Forderung über 200 Euro, andernfalls würde das Nacktbild im Internet verbreitet werden. Kurz darauf wurde das Bild dann über die Plattform „Instagram“ verbreitet. Die Ermittlungen aufgrund des Tatbestandes der Erpressung wurden aufgenommen.
Die Polizei warnt ausdrücklich vor dem Versand von Nacktbildern über jegliche Plattformen im Internet, da hierbei keinerlei Kontrolle mehr darüber besteht, in welche Hände solche Bilder gelangen und die Bilder nach der Verbreitung im Internet nur schwer wieder vollständig zu löschen sind.

Bericht: PI Cham

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