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Ermittlungen gegen zwei Autofahrer nach Vorfällen in Teublitz

Symbolbild: Autobahnauffahrt
Symbolbild: Autobahnauffahrt
Bild von Markus Distelrath auf Pixabay

AS Teublitz / A93. Die Polizeiinspektion Burglengenfeld ermittelt in gleich zwei Fällen wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Beide Fälle ereigneten sich gestern am Rande einer Versammlung an der A93 – Anschlussstelle Teublitz. Dort fanden sich tagsüber Versammlungsteilnehmer ein und hielten eine Spontanversammlung ab, die ein Auffahren auf die Autobahn nicht möglich machte.

Um 08.55 Uhr versuchte ein 71-jähriger Autofahrer aus Schwandorf auf die A93 aufzufahren. Zwei Männer im Alter von 53 und 58 Jahren aus den Landkreisen Schwandorf und Regensburg stellten sich ihm in den Weg. Der Autofahrer rollte langsam auf die beiden Männer zu und touchierte diese leicht an den Beinen. Der jüngere Mann blieb unverletzt, der 58-Jährige klagte über leichte Schmerzen am Knie. Der Autofahrer wurde wegen des Anfangsverdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angezeigt. Auch das Verhalten der beiden Männer muss im Zuge der Ermittlungen hinsichtlich etwaiger Verstöße geprüft werden.

Um 13.16 Uhr fuhr ein 61-Jähriger aus dem Städtedreieck mit seinem Auto von Nittenau kommend in Richtung Teublitz. An der Anschlussstelle zur A93 wollte er in Richtung Regensburg auf die Autobahn auffahren, doch auch hier fand an der Autobahnzufahrt eine Spontanversammlung statt, die dies verhinderte. Der Mann versuchte daraufhin die Versammlung zu umfahren, indem er entgegen der Fahrtrichtung die Fahrspur der Autobahnabfahrt befuhr, um so auf die Autobahn zu gelangen. Auch hier stellte sich wieder ein Demonstrant in den Weg. Der 61-Jährige blieb zunächst stehen, fuhr dann jedoch mit geringer Geschwindigkeit auf den 20-jährigen Demonstranten aus dem Landkreis Regensburg zu. Letzterer wurde schließlich berührt und fiel auf die Motorhaube des Autos. Nach eigenen Angaben wurde er jedoch nicht verletzt. Auch in diesem Fall wurde eine Anzeige wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr durch den Autofahrer aufgenommen. Das Verhalten des Demonstranten wird ebenfalls geprüft.

Bericht: PI Burglengenfeld

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