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Entwichener Mörder Rachid C. (40) in Frankreich festgenommen

Symbolbild: Festnahme
Symbolbild
Quelle: flickr.com/photos/andreastrojak/

REGENSBURG. Seit 5. Januar 2023 war der verurteilte Mörder Rachid C. auf der Flucht. Er entwich aus einem Anwaltszimmer am Amtsgericht Regensburg. Die Polizei konnte ihn nach umfangreichen Ermittlungen am Montag in Frankreich lokalisieren und festnehmen.
Am Donnerstag, 5. Januar 2023, um kurz nach 14 Uhr wurde die Polizei über einen entwichenen Häftling informiert. Bei dem Mann handelt es sich um den 40-Jährigen Rachid C. Er wurde u.a. wegen Mordes und Raub mit Todesfolge rechtskräftig verurteilt. Er befand sich seit 2011 in Haft und verbüßte zum Zeitpunkt der Entweichung eine lebenslange Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt. Wegen einer Straftat in einer Justizvollzugsanstalt sollte er am 5. Januar 2023 am Amtsgericht Regensburg in der Augustenstraße vorgeführt werden und entwich über ein Fenster im Erdgeschoss. Die genauen Umstände werden mit den beteiligten Stellen noch geprüft.

Die Polizei leitete sofort umfangreiche Fahndungsmaßnahmen mit allen verfügbaren Kräften ein. Auch ein Polizeihubschrauber sowie Personensuchhunde waren im Einsatz. Parallel zu den Fahndungsmaßnahmen ermittelte die Kriminalpolizei Regensburg Hintergründe zur Person sowie dem persönlichen Umfeld des Entwichenen. Hierbei ergaben sich konkrete Ermittlungsansätze. Über verdeckte kriminaltaktische Maßnahmen der KPI Regensburg in enger Zusammenarbeit und im ständigen Austausch mit den französischen Zielfahndern konnten Kontaktpersonen von Rachid C. lokalisiert und Baden-Württembergische Spezialeinheiten an sie herangeführt werden. Im weiteren Verlauf wurden die operativen Maßnahmen bei Grenzübertritt von Deutschland nach Frankreich an französische Spezialeinheiten übergeben, was letztendlich zur Festnahme des Rachid C. am 9. Januar 2023 gegen 18:10 Uhr in Frankreich führte. Auch vermeintliche Fluchthelfer stehen nun im Fokus der Ermittlungen. Insbesondere §258 StGB, Strafvereitelung, kommt hier als möglicher Straftatbestand in Betracht. §258 StGB stellt unter Strafe, „wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen Anderen verhängte Strafe ganz oder zum Teil vereitelt“.

Aktuell ist Rachid C. bei französischen Behörden im Bereich Straßburg aufgrund des erlassenen europäischen Haftbefehls inhaftiert. Eine Überstellung ins Bundesgebiet ist derzeit in Absprache wird analog dem gängigen Vorgehen bei der Auslieferung von aufgrund europäischer Haftbefehle festgenommenen Personen erfolgen.
Die aufnehmende Justizvollzugsanstalt steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest.

Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz

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