FURTH i.W. Vor kurzem überprüften Beschäftigte des Zollamts Regensburg – Furth im Wald, Dienstort Furth im Wald, im Rahmen einer Einfuhrabfertigung die Ladung eines aus Südosteuropa kommenden Lkw. Während der Abfertigung der Ware kamen den bearbeitenden Beamten jedoch Zweifel an der Einfuhrfähigkeit der circa 1,4 Millionen Stück medizinischer Gesichtsschutzmasken aus Vliesstoffen, sogenannten OP-Masken.
Diese Zweifel wurden letztendlich von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde bei der Regierung von Oberfranken bestätigt. Eine Überlassung der OP-Masken erfolgte nicht, die Ware wurde wieder in das Herkunftsland ausgeführt.
„Das Thema Verbraucherschutz spielt eine große Rolle. Daher ist es wichtig, dass der Zoll die Einhaltung der in der EU geltenden Vorschriften überwacht. Allerdings wird im Rahmen von Warenabfertigungen und Kontrollmaßnahmen immer wieder festgestellt, dass Schutzgüter, wie OP-Masken oder Einweghandschuhe, nicht den gesetzlichen Normen entsprechen“, so die Leiterin des Zollamts Regensburg – Furth im Wald, Zollamtsrätin Christine Zecha.
Bericht: Hauptzollamt Regensburg